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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Werbeflächen der Rhein-Main.Net GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Werbeflächen auf Rhein-Main.Net Internet Sites, die innerhalb der Domänen:
rhein-main.net/...
frankfurt-pur.de/...

  1. Gegenstand der Bedingungen:
    Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Werbeflächen auf den Rhein-Main.Net Webseiten sowie den von Rhein-Main.Net mit Werbung belieferten Webseiten der Frankfurter Societäts Druckerei GmbH.
  1. Leistung und technische Leistungsvoraussetzungen:

    1. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Auftrag eines Auftraggebers an die Rhein-Main.Net GmbH (nachfolgend "Rhein-Main.Net" genannt) zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web.

    2. Eine "Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: einem Text, einem Bild ("Button", "Banner") oder einem Bild mit einem Verweis ("Link") auf ein Angebot oder ein Produkt.
  1. Rahmenbedingungen für die Schaltung von Werbeflächen:

    1. Zur Schaltung von Werbeflächen stellt Rhein-Main.Net eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen von deren technischen Standards ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht zugesichert.

    2. Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den in der Preisliste ausgewiesenen Flächen und nach den dort beschriebenen Vorgaben möglich.
  1. Zahlungsbedingungen:

    1. Der Auftraggeber zahlt für jeden Werbeauftrag einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Preis. Die genaue Abrechnung erfolgt am Ende des vereinbarten Schaltungszeitraumes, mindestens jedoch einmal im Monat. Bei einer Änderung der Preisliste gilt die Regelung von Ziffer 10.

    2. Für die Rechtzeitigkeit des vom Nutzer zu zahlenden Rechnungsbetrages kommt es darauf an, dass der jeweils fällige Betrag am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben oder bei der zuständigen Buchungsstelle ein Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen ist.

    3. Besondere Bedingungen bei Schaltung einer Werbefläche, die der Kunde selbständig angelegt hat (easyAd): Eine Rückerstattung von aufgeladenen Beträgen über den Clearingpartner Firstgate ist nicht möglich. Die Leistungserbringung beginnt mit Aufladung des Kontos.
  1. Zahlungsverzug:

    1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, sowie die Einziehungskosten berechnet.

    2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Rhein-Main.Net vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch vorbehalten, Rhein-Main.Net nachzuweisen, dass als Folge des Verzuges gar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als der in Ziffer 5.1 geltend gemachte infolge des Zahlungsverzuges des Auftraggebers eingetreten ist.

    3. Gerät Rhein-Main.Net mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Punkt 8. Der Auftraggeber ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Rhein-Main.Net eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
  1. Obliegenheiten des Auftraggebers:

    1. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens zum Anzeigenschluss. Anzeigenschluss ist 4 Werktage vor Schaltungsbeginn.

    2. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen.

    3. Ist der Auftraggeber eine Werbeagentur, so muss er einen Gewerbenachweis erbringen. Er ist verpflichtet, sich in seinen Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von Rhein-Main.Net zu halten und diese nur mit den für die Vermittlung üblichen AE-Provisionen zu beaufschlagen. Preise für Sonderabsprachen und Sonderaktionen von Rhein-Main.Net können berücksichtigt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die AE-Provision an den Werbetreibenden oder sonstige Dritte weiterzugeben.

    4. Eine kostenfreie Stornierung des Auftrages ist bis 8 Werktage vor Schaltungsbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung ist das Entgelt für den Zeitraum der ersten 14 Kalendertage nach vereinbartem Schaltungsbeginn zu zahlen. Rhein-Main.Net ist jedoch verpflichtet, die ersparten Aufwendungen in Abzug zu bringen; ferner ist Rhein-Main.Net verpflichtet, anderweitige Erlöse zu berücksichtigen.
  1. Zugriffsgarantie und -auswertung:

    Eine Zugriffsgarantie wird nicht gegeben. Ein Anspruch auf eine Zugriffsauswertung besteht nicht.
  1. Haftung von Rhein-Main.Net:

    1. Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen oder in einer Vermittlungseinrichtung eingetreten sind, haftet Rhein-Main.Net nicht. Im Übrigen haftet Rhein-Main.Net bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rhein-Main.Net nur, wenn sie hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Rhein-Main.Net eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet Rhein-Main.Net für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung auf den Höchstbetrag von 5.000,- € beschränkt.

    3. Befindet sich Rhein-Main.Net mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet sie unbeschränkt, wenn ihre Leistung durch Zufall unmöglich wird, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

    4. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine zwingende gesetzliche Haftung.
  1. Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers:

    1. Rhein-Main.Net behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbeflächen im Rahmen eines Werbeauftrages abzulehnen, die rechtswidrige Inhalte oder solche Inhalte enthalten, die das Ansehen von Rhein-Main.Net schädigen könnten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB), den Krieg verherrlichen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB). Rhein-Main.Net wird insbesondere alle Werbeaufträge mit Verlinkungen auf erotische Inhalte ablehnen.

    2. Die Ablehnung eines Werbeauftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

    3. Für Inhalte, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, darf nur in einer Weise geworben werden, die für sich den Tatbestand der Jugendgefährdung nicht erfüllt. Dabei ist gleichzeitig der Hinweis zu geben, dass nur Personen, die bereits die Schutzaltersgrenze von 18 Jahren überschritten haben, gegen einen Altersnachweis berechtigt sind, die beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu erwerben.

    4. Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes sowie nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Rhein-Main.Net von allen

      Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte durch die Veröffentlichung der Werbeflächen frei. Voraussetzung hierfür ist, dass Rhein-Main.Net den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche sofort umfassend schriftlich informiert, dass sie keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und dass sie es dem Auftraggeber ermöglicht, auf dessen Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder über Rhein-Main.Net mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Rhein-Main.Net wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen.

    Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei Rhein-Main.Net eingegangen sein.
  1. Gerichtsstand:

    Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art Frankfurt am Main. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
  1. Sonstige Bedingungen:

    Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rhein-Main.Net auf einen Dritten übertragen.

Stand: Juli 2005

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